Es kommt heute immer öfter vor, dass das
Alter eines lebenden Menschen diagnostiziert werden soll, weil es kein
zuverlässiges Dokument dafür gibt. Die häufigste Gruppe sind junge
Straftäter, bei denen die Straffähigkeitsgrenze von 14 Jahren bestimmt
werden soll. Weitere Grenzen sind 16 Jahre (Zivilrecht) und 18 bzw 21 Jahre
(Jugendrecht). Schließlich wird vor Sozialgerichten auch manchmal die Frage
erhoben, ob ein älterer Arbeitnehmer bereits 65 Jahre alt ist, obwohl seine
Papiere ein niedrigeres Alter ausweisen.
Näheres:
http://AGFAD.Uni-Muenster.de/index.htm
Dies Gebiet vertritt
Prof Dr Friedrich W
Rösing.
* Zum Bild links: Es zeigt eine
Röntgenaufnahme des Gebisses im Mahlzahnbereich und eine Röntgenaufnahme
der Hand. Diese beiden Regionen sind die wichtigsten für die
Altersdiagnose eines lebenden jungen Menschen, hier wegen der Frage nach
der Straffähigkeit. |
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