Heute ist es üblich, die
Vaterschaft zu einem Kind mit Hilfe von serologischen, immunologischen oder
molekularbiologischen Polymorphismen zu bestimmen. Vor deren Entwicklung
wurde jahrzehntelang die Morphologie genutzt, also Formen des Gesichts und
Körpers, Hautleistenmerkmale, Irisstruktur und Pigmentation.
Auch heute noch gibt es
Fälle, wo diese erste Methodik angewendet werden muss: wenn der fragliche
Vater und auch kleine Gewebereste von ihm nicht greifbar sind. Die zweite
Bedarfsgruppe: es soll einem ersten Verdacht auf Nicht-Vaterschaft
nachgegangen werden. Bisher wurden hierfür DNS-Polymorphismen genutzt
("heimliche Vaterschaftsgutachten"). Das geht nicht mehr, denn nach einer
Entscheidung des BGH darf ein solches Ergebnis nicht für ein mögliches
anschließendes gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft
verwendet werden (wg der Verletzung des Rechtes des Kindes auf
informationelle Selbstbestimmung). Diese Entscheidung gilt nur für DNS,
nicht für Anthropologie. Und schließlich gibt es noch eine seltene
Bedarfsgruppe: gerichtliche Vaterschaftsprüfung im Ausland, zB wenn keine
Blut- oder Gewebeprobenentnahme angeordnet werden kann oder wenn
Parteienanträge Priorität haben.
Dafür gibt es
heute nur noch einen Experten, der von der ehemaligen Gesellschaft für
Anthropologie und Humangenetik GAH zugelassen ist und auch noch im Beruf
steht:
Prof Dr Friedrich W
Rösing.
* Zum Bild links: Diese Zeichnung deutet mit
den üblichen Mitteln der Genealogie eine Kleinfamilie an, mit
unbekanntem Vater (?), der Mutter (Kreis) und einem Sohn (Karo).
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