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Vaterschaftsbestimmung
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Heute ist es üblich, die Vaterschaft zu einem Kind mit Hilfe von serologischen, immunologischen oder molekularbiologischen Polymorphismen zu bestimmen. Vor deren Entwicklung wurde jahrzehntelang die Morphologie genutzt, also Formen des Gesichts und Körpers, Hautleistenmerkmale, Irisstruktur und Pigmentation.

Auch heute noch gibt es Fälle, wo diese erste Methodik angewendet werden muss: wenn der fragliche Vater und auch kleine Gewebereste von ihm nicht greifbar sind. Die zweite Bedarfsgruppe: es soll einem ersten Verdacht auf Nicht-Vaterschaft nachgegangen werden. Bisher wurden hierfür DNS-Polymorphismen genutzt ("heimliche Vaterschaftsgutachten"). Das geht nicht mehr, denn nach einer Entscheidung des BGH darf ein solches Ergebnis nicht für ein mögliches anschließendes gerichtliches Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft verwendet werden (wg der Verletzung des Rechtes des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung). Diese Entscheidung gilt nur für DNS, nicht für Anthropologie. Und schließlich gibt es noch eine seltene Bedarfsgruppe: gerichtliche Vaterschaftsprüfung im Ausland, zB wenn keine Blut- oder Gewebeprobenentnahme angeordnet werden kann oder wenn Parteienanträge Priorität haben.

Dafür gibt es heute nur noch einen Experten, der von der ehemaligen Gesellschaft für Anthropologie und Humangenetik GAH zugelassen ist und auch noch im Beruf steht: Prof Dr Friedrich W Rösing.

 

 

* Zum Bild links: Diese Zeichnung deutet mit den üblichen Mitteln der Genealogie eine Kleinfamilie an, mit unbekanntem Vater (?), der Mutter (Kreis) und einem Sohn (Karo).

 

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