Hinweise zum Verfahren
bei Gutachten zur Identifikation nach Bildern:
Die Kosten
berechnen sich nach dem
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz JVEG von 2004 und dem Gesetz vom
21. Dezember 2020 (BGBl I, S 3229 ff). Nach obergerichtlichen Entscheidungen
wird für die Bildidentifikation die Sachgruppe 16 angesetzt, das sind 115€
pro Stunde. Eine durchschnittliche Identifikation mit einem Bezugsbild und
einem Vergleichsbild kostet um die 600-700€, ein Identitätsausschluss
500-600€. Bei größeren Fällen mit zB 8 Bezugsbildern und zwei
Vergleichspersonen muss man mit 1800€ rechnen. Unsere höchste Rechnung
bisher belief sich auf gut 10000€.
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